Das Verhältnis zwischen Heer und Staat in der Weimarer Republik war durch die grundlegende Problematik gekennzeichnet, dass die Republik, deren staatsrechtliches Fundament eine Verfassung nach den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie war, sich einer militärischen Führung gegenübersah, die diese Grundsätze ignorierte. Eine Unterordnung der Reichswehr unter die zivilen Führungs- und Kontrollinstanzen gelang nicht. Auf der Suche nach dem Ursprung dieser Konstellation fragt Schmädeke, unter welchen Umständen die konkrete Verfügungsgewalt über den militärischen Apparat innerhalb einer parlamentarischen Demokratie schon frühzeitig in die Hände einer politisch unverantwortlichen Führung gelangen konnte und welche Bedeutung der parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichswehrministers unter solchen Verhältnissen noch zukam. Schmädeke erhellt den Hintergrund der militärischen Machtergreifung des Generals von Seeckt und untersucht den Aufbau des Reichswehrministeriums sowie das Verhalten der Nationalversammlung und des Reichstags gegenüber dem Streben der Militärs nach Ausschaltung jeder zivilen Kontrolle. Dabei geht er zurück bis zum Kampf um die parlamentarische Kontrolle der militärischen Gewalt in der Zeit des preußisch-deutschen Konstitutionalismus.