
Die Autorin zieht ein Resümee ihrer Ermittlungstätigkeit im Bereich der strafrechtlichen Ahndung nationalsozialistischen Unrechts. Die Arbeit schildert die juristische Aufarbeitung in den unterschiedlichen Rechtssystemen, die in beiden Teilen Deutschlands galten. Nationalsozialistische Gewaltverbrechen werden Kriegsverbrechen gegenübergestellt.