Auch nach dem Emanzipationsedikt von 1812 und dem Reichsgesetz von 1869 über die Gleichberechtigung der Konfessionen blieb Juden der Zugang zu Ämtern im Staatsdienst häufig versagt. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Berliner Magistrat und dem Kultusministerium ab 1895 zeigen, wie auf dem Verwaltungsweg durch Erlasse und Gesetze jüdische Lehrkräfte von einer Anstellung an öffentlichen Schulen ausgegrenzt wurden.