Ein Wesensmerkmal des europäischen Integrationsprozesses ist die Übertragung von materiellen Handlungskompetenzen auf die Ebene der Europäischen Union (EU), die schrittweise und in ausgewählten Politikbereichen er-folgt (König 1997). Seit der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) werden bei Vertragsrevisionen im Abstand von weniger als fünf Jahren – Kompetenzen auf die EU übertragen, – deren Mitglieder wichtige Teilbereiche – bspw. Die Einreise- und Zollbestimmungen im Schengener Abkommen oder die Währungspolitik mit dem Stabilitätspakt – selbst koordinieren, wobei der – Ministerrat eine sehr starke Stellung in der Europäischen Gesetzgebung ausübt.