Die Kennzeichnung von Beförderungseinheiten, Fahrzeugen und Containern mit orangefarbenen Tafeln, Großzetteln und sonstigen Kennzeichnungen ist ein häufiger Beanstandungspunkt bei Verkehrskontrollen. Oft sind sich die an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten nicht bewusst, wer welche Verantwortung wann zu erfüllen hat. Aber auch wie die Kennzeichnung vorzunehmen ist, ist nicht jedem bewusst. Hinsichtlich des Zustands von Großzetteln und orangefarbenen Tafeln gibt es immer wieder Diskussionsbedarf. Leider gibt es hierzu keinen Mängelkatalog, an dem sich die Beteiligten orientieren können. So kommt es immer wieder vor, dass es anlässlich einer Kontrolle bei den Beteiligten zu unterschiedlichen Bewertungen kommt, ob ein Großzettel, eine orangefarbene Tafel oder eine Kennzeichnung noch den Vorgaben des ADR genügt. Die Ausführungen in dieser Broschüre sollen für alle an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten und auch Kontrolleure eine Arbeitshilfe sein und Klarheit über die Kennzeichnungsregeln und deren Verantwortlichkeiten geben.