Die Auswahl der Bestimmungen orientiert sich zum einen am Stoff der Ausbildungsordnung, zum anderen am Bedarf der Praxis. Nicht als Lernstoff, aber als Beispiel für die Innovationsleistung des Notarberufs ist in dieser Auflage die Verordnung über das Videokommunikationssystem im Notariat abgedruckt. Die Reform des Personengesellschaftsrechts (Mo- PeG) ist selbstverständlich berücksichtigt, ebenso die umfangreichen Überleitungsvorschriften im Einführungsgesetz zum BGB. Damit gibt das Basishandbuch auch eine Hilfestellung zur Handhabung der Eintragung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts im Grundbuch. Rückmeldungen der Berufsschulen zum gewünschten Inhalt haben wir wie immer beachtet. Auch Hinweise aus dem Kreis anderer Benutzer nimmt der Verlag stets gern entgegen. Stand der Gesetzgebung ist der 1. Juli 2024.