Die Monarchen der vier unabhängigen italienischen Flächenstaaten erließen 1848 Verfassungen, bevor Europa von Revolution erfasst wurde. Nur das Statuto Albertino behielt über den historischen Moment hinaus Gültigkeit und ging als spätere Verfassung des Königreiches Italien in die Geschichte ein. Eine intensive und alle Schwesterverfassungen gleichermaßen einbeziehende Bearbeitung unter systematischer Verwendung von Archivmaterial fehlte bislang nicht nur in deutscher Sprache. In Italien wird 1848/49 vorwiegend als Unabhängigkeitskrieg und Vorstufe zur Nationalstaatsbildung erinnert und Verfassungsgeschichte gern als deskriptive Institutionengeschichte verstanden. Anhand der Analyse von Modellen, Inhalten und Entstehungsprozessen zeigt die Studie den Übergang von einem schwach ausgebildeten Konstitutionalismus zum letztlich weitgehend gescheiterten Versuch der Implementierung zeitgenössischer europäischer Verfassungsparadigmen. Dies geschieht über einen auch sozialgeschichtlichen Ansatz, der die Akteure der classi dirigenti mit ihren Absichten und Spielräumen, Netzwerken sowie eingesetzte Mittel und Methoden bei der Verfassungsgebung wie der Verfassungsforderung, ins Auge nimmt.