Am 25.11.2015 erließ der europäische Gesetzgeber die novellierte Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. An zahlreichen Stellen des Sekundärrechtsakts findet sich dabei der Begriff der außergewöhnlichen Umstände. Die Terminologie ersetzt die frühere Kategorie der höheren Gewalt und erlangt insbesondere angesichts der aktuellen Corona-Pandemie erhebliche praktische Bedeutung. Der Richter- und Anwaltschaft dürfte die neue Begrifflichkeit zudem bereits aus der sog. Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bekannt sein. Die reformierte Pauschalreise-Richtlinie enthält im Vergleich zur Fluggastrechte-Verordnung jedoch weitaus mehr Vorschriften, die – direkt oder indirekt – Geschehnisse rund um die außergewöhnlichen Umstände erfassen und abbilden. Der Verfasser der Monographie untersucht in einem ersten Schritt jede dieser reiserechtlichen Bestimmungen, u.a. im Hinblick auf enthaltene Tatbestandsmerkmale, zeitliche, sachliche wie örtliche Eingrenzungen, Rechtsfolgen und Fragen der Beweislast. Im Anschluss daran erfolgt ein „Brückenschlag“ zu den sog. Passagierrechten über die Flug-, Eisenbahn- und Schiffsbeförderung, indem der Autor einer möglichen Rechtsvereinheitlichung zwischen den verschiedenen Rechtsakten nachgeht. Schließlich wird die Arbeit durch die Prüfung abgerundet, ob sich die zu den außergewöhnlichen Umständen der Fluggastrechte-Verordnung ergangene Rechtsprechung auf die jeweilige Regelung der Pauschalreise-Richtlinie übertragen lässt.