Die grenzüberschreitende Fusion fristete bisher in der Gesetzgebung und Lehre, aber auch in der Praxis, ein Stiefmutterdasein. Den Erlass des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (FusG), hat der Gesetzgeber zum Anlass genommen, auch das IPRG teilweise zu revidieren und unter anderem die internationale Fusion erstmals gesetzlich zu statutieren.