Die Einweisung des Anwenders ist nach § 5 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) für eine Vielzahl von aktiven Medizinprodukten gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Gerätepass ermöglicht dem Anwender die individuelle Dokumentation und Archivierung der Einweisungen, um diese jederzeit nachweisen zu können und bei einem Arbeitgeber- oder Stellenwechsel eine erneute und zeitintensive Einweisung in baugleiche Medizinprodukte zu vermeiden. Neben zahlreichen Nachweisformularen und einer aktuellen Version der Medizinprodukte-Betreiberverordnung enthält der „Medizinprodukte-Pass“ praktische Beispiellisten für einweisungspflichtige Medizinprodukte. Um im Rahmen von zukünftigen Bewerbungen die Bewerbungsunterlagen vervollständigen zu können, wurde der Gerätepass in einem „kopierfreundlich-aufklappbaren“ DIN-A5-Format gestaltet.