Dass geologische Daten sowohl von der INSPIRE-Richtlinie als auch von der Umweltinformationsrichtlinie erfasst werden, ist bislang kaum thematisiert worden. Dabei ist ihre Zugänglichkeit von immenser Bedeutung für die Rohstoffgewinnung. Die Arbeit beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen geologische Daten, insbesondere sog. Explorationsdaten, der Öffentlichkeit generell oder auf Antrag individuell zugänglich gemacht werden dürfen oder ob sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden müssen. Zudem werden zahlreiche strukturelle Aspekte des Informationsfreiheitsrechts behandelt – die Arbeit sinniert über den zeitlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, hinterfragt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, das Urheberrecht landesrechtlich unter Abwägungsvorbehalt zu stellen, beleuchtet das Verhältnis zwischen Informationszugangsfreiheit und Amtshilfe und betrachtet die Anforderungen, die an die Ermittlung von etwaigen Drittbetroffenen zu stellen sind.