Befristete Arbeitsverträge werden besonders häufig mit Beschäftigten des allgemeinen öffentlichen Dienstes geschlossen. Im Fokus stehen hierbei die Vertretungsbefristung und die Haushaltsbefristung. Die Auslegung beider Befristungsgründe wird – vor allem angesichts der stark verbreiteten Kettenbefristungen und der hiermit verbundenen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer – sowohl im Hinblick auf die Vorgaben des Verfassungsrechts als auch im Hinblick auf diejenigen der Befristungsrichtlinie der Europäischen Union untersucht.