
Der � 903 Satz 1 BGB scheint eine umfassende Regelung in Bezug auf Erm�chtigungen und Beschr�nkungen des zivilrechtlichen Eigentums zu enthalten: dem Eigent�mer kommt eine umfassende Herrschaftsmacht zu, soweit sich nicht aus Gesetzen oder Rechten Dritten Beschr�nkungen ergeben. Die Untersuchung besch�ftigt sich mit der Frage, ob dieses geschlossene System aus Herrschaftsmacht und Begrenzung auch in der Rechtswirklichkeit so umgesetzt wird oder ob der Eigent�mer weitere Beschr�nkungen hinnehmen muss. Zu diesem Zweck wird herausgearbeitet, wann eine Eigentumsbeschr�nkung vorliegt und ob diese ihre Grundlagen auch au�erhalb von Gesetzen und Rechten Dritter haben k�nnen.