Die neue Schuldenbremse des Grundgesetzes ist am 1. August 2009 in Kraft getreten. Die Bewältigung der 2008 ausgelösten Staatsschuldenkrise macht strenge Haushaltsdisziplin unerlässlich. Die fehlende Einhaltung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, unter anderem auch durch die Bundesrepublik Deutschland, und die damit einhergehende negative Vorbildfunktion für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion förderte die Erkenntnis der Notwendigkeit, den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt in nationales Verfassungsrecht umzusetzen. Auf dem vom Institut für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) im Mai 2012 veranstalteten Symposium „Auf dem Weg zu nachhaltig ausgeglichenen öffentlichen Haushalten“ wurden rechtliche und politische Probleme sowie erste Erfahrungen mit der neuen Schuldenbremse von Wissenschaftlern und Praktikern beleuchtet. Dabei wird besonders auf die verschiedenen Politikebenen, Bund, Länder, Kommunen und Europäische Union, eingegangen.