Im Zuge des medizinischen Fortschritts werden ständig neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entwickelt. Nicht alle dieser Methoden erweisen sich im Ergebnis als wirksam. Dementsprechend wird die Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich von einem Wirksamkeitsnachweis abhängig gemacht. Ein solcher Nachweis erfordert der Natur der Sache nach Zeit und ist nicht in jedem Fall zweifelsfrei zu führen, so dass u.U. auch neue Methoden, die wirksam und vielleicht sogar die einzige Möglichkeit sind, das Leben von Patienten zu retten, von der Krankenversicherung nicht erstattet werden. Daraus resultiert ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch der Patienten auf eine notwendige und dem Allgemeininteresse an der Konzentration der finanziellen Mittel auf eine wirksame medizinische Behandlung. Neue Bewegung in die gesamte Diskussion hat der sog. Nikolaus-Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 gebracht. Die Arbeit beschäftigt sich daher zum einen mit dem regulatorischen Konzept der Zugangskontrolle für neue Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Versorgung und zum anderen mit der Auswirkung der Nikolausentscheidung des BVerfG auf die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit.