Tariffähigkeit, Gewerkschaftspluralität und Tarifeinheit - das sind Schlagworte, die in der tarifrechtlichen Diskussion in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder gefallen sind. Rechtsdogmatisch und rechtspolitisch hoch umstritten ist der Umgang mit dem vermehrten Auftreten von Spartengewerkschaften und christlichen Richtungsgewerkschaften. Das Phänomen einer vielfältigen Gewerkschaftslandschaft ist in Frankreich schon seit langem bekannt. Dort ist die Gewerkschaftslandschaft in einem Ausmaß zersplittert, das von vielen als unerträglich empfunden wird. Mit dem Gesetz zur Erneuerung der sozialen Demokratie von 2008 hat sich der französische Gesetzgeber der Themen Tariffähigkeit und Gewerkschaftsvielfalt nun angenommen und sich erklärtermaßen zum Ziel gesetzt, die Gewerkschaftsvielfalt einzugrenzen. Die Arbeit beleuchtet diese bedeutende Reform des französischen Tarifrechts von ihrer Entstehung bis hin zu ihren Auswirkungen und möglichen Folgereformen. In einem rechtsvergleichenden Teil stellt die Autorin die französische und die deutsche Rechtslage einander gegenüber. Dabei werden die Tariffähigkeitsvoraussetzungen sowie der Umgang mit Gewerkschaftspluralität und Tarifmehrheiten einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.