Der öffentliche Dienst ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands: Etwa ein Fünftel aller unselbständig Beschäftigten ist dort tätig. Klammert man die Beamten aus, deren Rechtsverhältnisse durch das Beamtenrecht geregelt werden, existiert kein eigenes Arbeitsrecht für diesen Bereich. Auf die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes findet vielmehr das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die darauf beruhen, dass spezielle Normen oder eigene Tarifverträge bestehen. Diese Arbeit geht der Frage nach, inwieweit solche Unterschiede bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bestehen. Untersucht wird, worauf die gefundenen Besonderheiten basieren und ob sie notwendig bzw. gerechtfertigt sind.