Die Europ�ische Kommission darf in EU-Kartellverfahren umfassend ermitteln. Die betroffenen Unternehmen haben dagegen nur sehr begrenzte Verteidigungsrechte. Anfragen der Kommission m�ssen sie beantworten, selbst wenn sie dabei Beweise f�r eigene Verst��e gegen das Kartellrecht liefern. Auch die europ�ischen Gerichte vertreten diese Auslegung der Verfahrensvorschriften. St�ndig steigende Bu�geldh�hen versch�rfen die Situation. Zudem sind die Grenzen zwischen erlaubtem Verhalten und Verst��en f�r Unternehmen h�ufig schlecht zu erfassen. Ergibt sich aber nicht ein Recht zur Verweigerung der Aussage f�r Unternehmen aus den europ�ischen Grundrechten und hier insbesondere aus der Charta der Grundrechte im Vertrag von Lissabon? Dominik Becker untersucht diese wichtige europa- und kartellrechtliche Frage. Er kl�rt auch, wie Betroffene grundrechtliche Verb�rgungen auf der EU-Ebene gerichtlich durchsetzen k�nnen.