
Das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG RLP) regelt in Rheinland‑Pfalz Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen. Es formuliert den Rechtsanspruch auf Betreuung, Qualitäts‑, Personal‑ und Beitragsstrukturen sowie Elternpartizipation durch Gremien wie Elternausschuss.