
Ehebruch und Unzucht wurden im römischen Recht bestraft und führten zu gesellschaftlicher Ächtung. Im Mittelpunkt des Interesses stand dabei der Ehebruch, zu dessen Bekämpfung Augustus ein eigenes Gesetz erließ. Der Autor stellt dessen Verankerung in der patriarchalischen Gesellschaftsordnung Roms dar, erläutert Inhalt und Bedeutung dieses Gesetzes auch anhand von Fällen, die römischen Quellen entnommen sind, und zeigt auch den Zusammenhang mit Regelungen zu Homosexualität und Inzest sowie zu Sex unverheirateter Frauen auf.