Das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) regelt die Abläufe und Grundsätze des Verwaltungshandelns in der Freien und Hansestadt Hamburg. Es bestimmt die Rechte und Pflichten von Behörden und Bürgern im Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Anträgen, Verwaltungsakten, Widerspruchsverfahren und Fristen. Zudem enthält das Gesetz Regelungen zur Amtshilfe, Anhörungspflichten, Akteneinsicht und zur digitalen Verwaltung. Ziel des HmbVwVfG ist es, ein faires, effizientes und transparentes Verwaltungshandeln zu gewährleisten und Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen zu schaffen.