Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG RLP) regelt die Aufgaben, Befugnisse und Organisation der Polizei sowie der Ordnungsbehörden im Land Rheinland-Pfalz. Es dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, definiert polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchungen und Gewahrsamnahme und legt die Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden fest. Zudem enthält es Vorschriften zum Einsatz von Zwangsmitteln, Gefahrenabwehr und Datenschutz. Ziel des Gesetzes ist es, einen rechtssicheren Rahmen für das polizeiliche und ordnungsbehördliche Handeln zu schaffen.