
Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) regelt die nachbarrechtlichen Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern im Land Brandenburg. Es enthält Bestimmungen zu Grenzabständen von Gebäuden, Pflanzen und Einfriedungen sowie zu Rechten und Pflichten bei gemeinschaftlichen Grenzanlagen wie Zäunen oder Mauern. Zudem behandelt es Regelungen zu Überbau, Notwegen und zur Duldung bestimmter Einwirkungen vom Nachbargrundstück. Ziel des Gesetzes ist es, nachbarliche Konflikte zu vermeiden und ein geregeltes Miteinander zu gewährleisten.