
Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist ein rechtliches Instrument, das die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Staaten bei strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren regelt. Rechtsstand: "Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist"