Haben Tiere Rechte? Menschenrechte sind in unserem Land selbstverständlich. Das Gesetz reagiert auf ethische und moralische Anforderungen indem es allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von zum Beispiel Geschlecht, Religion oder Hautfarbe die gleichen Grundrechte zugesteht. Tiere leben ebenfalls innerhalb unserer Gesellschaft. Ethische Überlegungen zum richtigen Umgang mit Tieren werden in der Tierethik entwickelt. Auch das Gesetz berücksichtigt die Tiere und formuliert eine rechtliche Handlungsgrundlage. "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§1 TierSchG) "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." (Artikel 20a GG) "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt." (§90a BGB) Was steckt hinter diesen Formulierungen? Was gilt zum Beispiel als vernünftiger Grund? Und wie sind das Gesetz und dessen praktische Umsetzung aus tierethischer Perspektive zu beurteilen? Diese Fragen versucht "Die Rechte der Tiere? Das deutsche Tierschutzgesetz vor dem Hintergrund der neueren tierethischen Diskussion" zu beantworten. Betrachtet werden hierzu ausgewählte Abschnitte und Paragraphen des deutschen Tierschutzgesetzes sowie andere relevante Gesetzesauszüge. Die tierethischen Positionen von Peter Singer, Helmut F. Kaplan, Tom Regan, Ursula Wolf, Jean-Claude Wolf, Mark Rowlands, Albert Schweitzer und Heike Baranzke werden kurz erläutert und dienen als Grundlage für die tierethische Reflexion des Gesetzes.