Am 1. Januar 2011 trat die Schweizerische ZPO in Kraft und brachte so knapp 100 Jahre nach der Vereinheitlichung des Privatrechts auch im Zivilprozessrecht die Rechtseinheit. Zugleich bedeutete dies das Ende der grossen Vielfalt an kantonalen Traditionen, welche für das schweizerische Zivilprozessrecht der letzten 200 Jahre charakteristisch waren. Die vorliegende Arbeit behandelt sowohl die Entstehung und Entwicklung dieser kantonalen Vielfalt als auch den Prozess der Rechtsvereinheitlichung auf Bundesebene. Thematisiert werden zudem diejenigen europäischen Prozessrechtstraditionen, die das schweizerische Zivilprozessrecht am stärksten beeinflusst haben.