Landschaftsnutzung durch Sportausübende – was ist erlaubt? Zeit in der Natur zu verbringen, liegt seit einigen Jahren wieder voll im Trend. Aufgrund der zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur kommt es aber auch immer wieder zu Konflikten zwischen Erholungsuchenden und Grundeigentümer*innen. Unabhängig davon, welcher sportlichen Tätigkeit wo nachgegangen wird, stellt sich aus sachenrechtlicher Sicht immer dieselbe Kernfrage: Ist das überhaupt erlaubt? Hat die Allgemeinheit ein Recht, in fremdes Eigentum einzugreifen? Angesichts der vielen offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Landschaftsnutzung durch Sportausübende und sonstige Interessierte sowie der Tatsache, dass es der Allgemeinheit oftmals am Bewusstsein über die Existenz der vorliegenden rechtlichen Problematik mangelt, ist eine grundlegende Analyse dieses Konfliktbereiches wesentlich. Diese Arbeit ermittelt eine allfällige Sozialbindung des Eigentums und ergründet damit die Reichweite eigentumsbeschränkender Rechte der Allgemeinheit an bebauten sowie unbebauten Grundstücken.