Gerade im Arbeitsrecht haben der gerichtliche und der außergerichtliche Vergleich in der Praxis eine ganz besondere Bedeutung. Zentral ist dabei die Frage einerseits nach der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit und Wirksamkeit eines solchen Vergleichs und andererseits - mindestens genauso wichtig in der Praxis - die Frage der damit verbundenen Lohnnebenkosten, also ob und Umfang einer allfälligen Lohnsteuer- und Beitragspflicht.