Zur Kartellbekämpfung wenden Wettbewerbsbehörden zunehmend Kronzeugenregelungen an. Unternehmen sollen so zum Kartellausstieg bewegt werden. Die Europäische Kommission nutzt eine solche Regelung seit 1996; diese wurde im Jahr 2002 überarbeitet. Vorbild hierfür war die erfolgreiche «Leniency Notice» des US-Department of Justice. Das Bundeskartellamt hat seit dem Jahr 2000 eine «Bonusregelung». Diese Arbeit stellt die EG-Kronzeugenregelungen und die dazu ergangene Praxis dar und erörtert die damit zusammenhängenden grund- und verfahrensrechtlichen Probleme. Geprüft wird, in welchem Umfang der Zweck einer effektiven Kartellbekämpfung eine Kronzeugenregelung rechtfertigt. Eingegangen wird auf die sich für die Anwendung der Kronzeugenregelung durch die Reform des EG-Kartellrechts ergebenden Neuerungen. Schließlich werden die Besonderheiten der deutschen «Bonusregelung» und der US-«Leniency Notice» aufgezeigt.