Unter einem „modernen Recht" verstehen wir eine Rechtspraxis, zu deren Blickwinkel nicht nur Texte gehören, sondern auch Ereignisse, ein Rechtsbewußtsein, das sich der Wechselwirkung der Rechtsnormen mit sozialen Normen und mit politischen Entwicklungen bewußt ist und sich deshalb dieser Zusammenhänge systematisch vergewissert. Aus der Geschichte der Modernisierung des Rechts kann man lernen, daß Modernisierungsprozesse sich erst nach und nach formieren, daß sie erst spät ans Licht kommen, daß sie, widersprüchliche Züge haben können, die sich nicht zueinander fügen. Sie bedürfen einer permanenten sorgfältigen Beobachtung und der wachen Bereitschaft, Entwicklungen zu markieren und notfalls aufzuhalten. „Modernisierung" tritt in der Theorie und in der Praxis des Rechts heute in vielen Erscheinungsformen auf. Sie werden in diesem Band präsentiert. Sie reichen von Rechtsgebieten über rechtliche Instrumente bis hin zu Problemkonstellationen. Bis auf das Kapitel „Informationsgesellschaft"(V) folgt das ganze Buch klassischen Feldern und Prinzipien. „Informationsgesellschaft" ist der Fokus, der die gesellschaftliche Entwicklung, soweit sie das Recht herausfordert, auf einen neuen Begriff bringt. Die Kapitel „Menschenwürde" (I), „Freiheit" (II), „Verfassung" (III) und „Rechtsfindung" (IV) hingegen eröffnen vertraute Zugänge. Der Gehalt und die Botschaft der Konzepte von Menschenwürde, Freiheit, Verfassung und Rechtsfindung werden im Zuge der Modernisierung des Rechts belebt durch neue Fragen, die sich an sie richten, und bekommen die Chance, neue Antworten zu finden. Und der neue Fokus der Informationsgesellschaft zeigt, daß er ohne überkommene Prinzipien und Denkformen nicht zu begreifen ist.