
Tim Robers befasst sich mit bürgerlich-rechtlichen Erklärungen, die bestimmungsgemäß noch der Ergänzung bedürfen, damit die anvisierte vertragliche Regelung zum Abschluss gelangt. Er unterscheidet dabei zwischen Blankettschuldverhältnissen und Blanketterklärungen im engeren Sinne. Blankettschuldverhältnisse stehen in einem Spannungsverhältnis zum schuldrechtlichen Bestimmtheitsgebot, dessen Inhalt und Leitgedanken ausführlich analysiert werden. Der Autor untersucht die drei zentralen Wege, auf denen die Parteien ihr Schuldverhältnis konkretisieren können: durch eigene Festlegung (mittels Ergänzungsvertrag), durch Übertragung der Bestimmungsbefugnis auf eine Partei oder einen Dritten sowie durch eine automatisierte Anknüpfung an einen Referenzwert. Dabei zeigt sich, dass es sich bei den Konstellationen der §§ 315 ff. BGB dogmatisch um Fälle des gestatteten Insichgeschäfts (§ 181 BGB) und bei Automatikklauseln um einen arteigenen Mechanismus „zwischen" der Selbstvornahme und der Delegation handelt. Ausführlich vermisst Tim Robers die Folgen für die Auslegung der §§ 315 ff. BGB bzw. für die Behandlung von Automatikklauseln. Auch Blanketterklärungen i.e.S., d.h. zur Ausfüllung weitergegebene Lückentexte werden als Stellvertretungsfälle eingeordnet. Auf der so gewonnenen dogmatischen Grundlage entwickelt der Autor Antworten auf eine Vielzahl von Einzelfragen, etwa zur Haftung bei weisungswidriger Ausfüllung. Für verdeckte Blankette arbeitet er heraus, dass es maßgeblich auf die Abgrenzung zwischen Stellvertreter und Boten ankommt, der er sich sodann widmet. Abschließend wird das Potenzial der sogenannten „Grundsätze der Blanketterklärung" für die Bewältigung digitalisierungsspezifischer Fallkonstellationen untersucht.