Arbeitsunfähigkeit, Ferienunfähigkeit und Stellensuchunfähigkeit sind drei Bereiche im Arbeitsrecht, die den Begriff der Unfähigkeit aufgreifen. Dabei ist den drei Bereichen gemein, dass es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, eine für ihn an und für sich typische Pflicht zu erfüllen: die Leistung von Arbeit, der Bezug von Ferien oder das Suchen nach einer Stelle. Der Begriff der Unfähigkeit selbst ist jedoch in allen drei Bereichen ein anderer und muss dementsprechend auch anders ausgelegt werden. In der Praxis wird jedoch eine Differenzierung der Begriffe, insbesondere zwischen Arbeitsunfähigkeit und Ferienunfähigkeit, oftmals nicht vorgenommen. Da jede Unfähigkeit mit verschiedenen Konsequenzen verbunden ist, ist es jedoch wichtig, die Begriffe richtig einordnen zu können. Da der Begriff der Stellensuchunfähigkeit neu ist und deshalb bis anhin weder im Gesetz noch in der Literatur behandelt wird, ist er meist noch unbekannt. Es ist deshalb sinnvoll, diesen Begriff zu definieren und den anderen Unfähigkeitsbegriffen gegenüberzustellen. Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Gegenüberstellung von Arbeitsunfähigkeit, Ferienunfähigkeit und Stellensuchunfähigkeit sowie den jeweiligen Konsequenzen, welche in der Literatur in dieser Form noch nicht vorhanden ist. Es wird anhand von Literatur und Judikatur die aktuelle Rechtslage aufgezeigt und die Interaktion der Begriffe analysiert. Daneben weist die Arbeit einen starken Praxisbezug auf und soll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch für Anwälte, Gerichte und Personalverantwortliche ein Nachschlagewerk darstellen und zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Rechtsanwendung beitragen. Empfehlungen in Form von Checklisten und Merkblättern erleichtern den praktischen Umgang mit den Begriffen im Alltag.