Die Berechtigung und Angemessenheit von Strafen ist ein Zentralproblem jeder Staats- und Gesellschaftsphilosophie. Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den Vergeltungstheorien (Retributivismus) und den Theorien der Generalprävention und erarbeitet in einer Kombination von Spezialprävention und Resozialisierung einen eigenen Standpunkt, aus dem sich ein Plädoyer für einen die Würde des Menschen respektierenden Umgang mit Verbrechern herleitet.