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Kindesunterhalt in England

Autor
Dr. Marko Oldenburger

Kindesunterhalt in England

Untertitel
Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991
Beschreibung

Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingeführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen.

Verlag
Böhlau Köln
ISBN/EAN
978-3-412-22212-3
Preis
75,00 EUR
Status
lieferbar