Im Fokus des Symposiums des Zentralinstituts für Raumplanung am 23. Oktober 2015 stand der Artenschutz mit seinen zunehmenden Auswirkungen und Herausforderungen für die räumliche Planung. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG sowie deren nationalstaatlicher Umsetzung bestehen vielfältige Anforderungen an die Raumordnung, die Bauleitplanung sowie die Fachplanung. Als zentrale Normen sind dabei die sogenannten Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1– 4 des Bundesnaturschutzgesetzes zu nennen. Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden Tagungsband Vorträge und Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.