Die Beantwortung der Frage, welche Primärnormen als Marktverhaltensregelungen zum Schutz minderjähriger Verbraucher qualifiziert und somit über den Rechtsbruchtatbestand in das Lauterkeitsrecht transformiert werden können, bereitet seit jeher Schwierigkeiten. Spätestens seit Inkrafttreten der UGP-Richtlinie wird in der Literatur vermehrt die Ansicht vertreten, dass die Kinder- und Jugendschutzvorschriften keine Schutzfunktion zu Gunsten der minderjährigen Verbraucher und somit keinen Wettbewerbsbezug aufweisen. In dieser Arbeit wird untersucht, welche Kinder- und Jugendschutzvorschriften in den Anwendungsbereich des Rechtsbruchtatbestandes fallen. Zudem wir erörtert, ob der Anwendbarkeit des § 3a UWG bei Verletzung einer Marktverhaltensregelung zum Schutz Minderjähriger der Anspruch der UGP-Richtlinie auf Vollharmonisierung des verbraucherschutzbezogenen Lauterkeitsrechts entgegensteht.