Die Arbeit zeigt anhand einer qualitativen empirischen Studie, ob und unter welchen Voraussetzungen Compliance zur Haftungsvermeidung oder gar -erhöhung bei den für die derzeitige Verbandsverantwortlichkeit in Deutschland wichtigen Vorschriften der Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) und der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) führt. Hierzu wird neben Rechtsprechung und Literatur als weitere Erkenntnisquelle die Sichtweise der Praxis durch Interviews eingeführt. Die Arbeit beschäftigt sich sowohl mit der Frage einer Rechtspflicht zur Implementierung eines Compliance-Management-Systems als auch mit der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite der §§ 30, 130 OWiG sowie mit der Praxis des Ermessensgebrauchs durch Strafverfolgungsbehörden. Zudem wird untersucht, ob Compliance in bestimmten Fällen zumindest faktisch zu einer Haftungserhöhung führen kann. Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass effektive Compliance sich positiv auf die Vermeidung von Bußgeldern nach §§ 30, 130 OWiG auswirkt.