Die Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrats ist durch den sogenannten VW-Skandal in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt – um einen Einzelfall handelt es sich dabei jedoch nicht. Der Autor wirft in seiner Arbeit Licht auf die straf- und arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten in dieser und vergleichbaren Situationen und zeigt – mit besonderem Fokus auf § 119 S. 1 Nr. 3 BetrVG – die Schwächen der relevanten Straftatbestände auf. Unter Berücksichtigung weiterer Normen des StGB, wie des § 266 StGB als „Auffangtatbestand“, sowie des Rechts der Ordnungswidrigkeiten analysiert der Autor sodann arbeits- und strafrechtliche Optionen, um die Begünstigung von Arbeitnehmervertretern in Zukunft wirksam zu bekämpfen.