
Der Grundsatz der Beschr�nkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grunds�tze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtm��ig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschlie�en. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterst�tzungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht f�r eigene, sondern f�r fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, f�r grunds�tzlich zul�ssig erkl�rt. Die Arbeit untersucht zun�chst den Geltungsgrund f�r den Grundsatz der Beschr�nkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschlie�end werden die Urteile des BAG zu Unterst�tzungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpl�ne dargestellt und gepr�ft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Ber�cksichtigung europarechtlicher Einfl�sse heute noch g�ltig ist.