
Mobiliarsicherungsrechte sollen das Forderungsausfallrisiko gerade für den Fall der Insolvenz mindern oder ausschließen. Daher sind schon bei deren Begründung die allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen und die insolvenzrechtliche Behandlung der jeweiligen Sicherungsrechte zu beachten. Dies gilt aber auch für die Bewertung eigener und die Prüfung fremder Sicherungsrechte. Das Handbuch stellt die allgemeinen Voraussetzungen für eine wirksame Begründung der Sicherungsrechte an Sachen, Forderungen und Rechten und für deren Verwertung vor und nach Eintritt der Insolvenz umfassend dar. Ebenso wird deren Bestand im Insolvenzverfahren und nach dessen Aufhebung oder Einstellung ausführlich geschildert.