Der Autor untersucht die kartellrechtliche Relevanz von Versicherungsagenturverträgen. Er stellt dazu die unterschiedlichen Formen der Versicherungsvermittlung dar und grenzt diese voneinander ab. Die vielenorts behauptete Marktbeherrschung des Firmenvertreters wird auf Grundlage der jeweiligen Vertriebsweganteile diskutiert und es wird geprüft, ob eine Marktabschottung durch das flächendeckende Netz des Ausschließlichkeitsvertriebs erreicht wird. Der Autor erläutert die Vorteile des Ausschließlichkeitsvertriebs und nimmt eine Abwägung mit den damit verbundenen Nachteilen, wie einer marktabschottenden Wirkung, wettbewerbsbeschränkenden Folgen für die Versicherungsvertreter und der Beeinträchtigungen von Verbraucherinteressen vor. Es folgt der Vorschlag, hier auf Grundlage der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/99 und den Leitlinien über vertikale Beschränkungen, einen Ausnahmetatbestand für Wettbewerbsverbote in Versicherungsagenturverträgen zu schaffen, der eine Anwendbarkeit des Kartellverbotes aus Artikel 81 Abs. 1 EGV verhindert.