Ein Patient unterliegt in einem Schadensersatzprozess meist deshalb, weil er die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden nicht beweisen kann. Von der Rechtsprechung entwickelte Beweisregeln wirken dem entgegen, so auch die jüngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur unterlassenen Befunderhebung des Arztes. Hat ein Arzt beim Patienten nur unzureichende Befunde erhoben, erschwert dies nicht nur eine sachgerechte Therapie, sondern bereitet dem Patienten auch Probleme, in einem späteren Arzthaftungsprozess den Nachweis eines schuldhaften und kausalen Behandlungsfehlers zu führen. Diese Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung und ihrer Entwicklung auseinander.