Seit jeher fristet das Unternehmenserbrecht neben dem Gesellschaftsrecht ein stiefmütterliches Dasein. So existiert – trotz der enormen Bedeutung der Unternehmensnachfolge für die deutsche Wirtschaft und auch dessen persönlichen Dimensionen – bis zum heutigen Tag kein gesondert geschriebenes Unternehmenserbrecht. Stattdessen wird der Umgang mit dem Gesellschaftsanteil verstorbener Gesellschafter in einer Personengesellschaft nur punktuell im Gesellschaftsrecht normiert. Insbesondere haben wichtige Fragestellungen, etwa wie der Gesellschaftsanteil auf den oder die Erben übergeht oder aber was beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters mit der Gesellschaft geschieht, keine gesetzliche Antwort gefunden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MopeG) gehen künftig weitgreifende Änderungen in vielen Bereichen des Personengesellschaftsrechts einher. Dieses Werk beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Reform auf die Nachfolge von Todes wegen, wobei die Änderungen und Neuregelungen sowohl aus erbrechtlicher als auch aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bewertet werden.