Der ausübende Künstler, der Tonträger- oder Datenbankhersteller - sie alle werden durch sogenannte "verwandte Schutzrechte" im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Diese Rechte sollen die Interessen der Leistenden mit denen anderer Akteure in Ausgleich bringen. Neue Leistungsschutzrechte werden begehrt, bestehende erfahren Kritik - etwa das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Nils Christian Anger arbeitet die Charakteristika solcher Rechte sowie die Vorgaben für die Schaffung weiterer Leistungsschutzrechte heraus - gerade auch mit Blick auf den europäischen Harmonisierungsprozess. Dabei legt er einen Fokus auf die Struktur verwandter Schutzrechte und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.